Rechtliches
letzte Änderung: 05. Juni 2005


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ursula Roth

Lessingstr. 12b
93049 Regensburg

Telefon: 0941 / 8701673
E-Mail: bilder-von@ursularoth.de


§ 1 Pflichten des Auftragnehmers


1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Werk in einwandfreiem Zustand zu überlassen und ihm, soweit vereinbart, das Eigentum daran zu übertragen.

2. Liefertermine sind unverbindlich. Ein Haftungsanspruch wegen Lieferverzug besteht nicht.

3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Kunstwerk die individuelle Umsetzung eines bestimmten Themas ist. Die verwendeten Techniken werden von der kreativen Einzigartigkeit des Auftragnehmers bestimmt. Daher ist ein exakt vorhersehbares Ergebnis nicht möglich und auch nicht gewünscht.

4. Falls es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wird mit dem Kauf nur das Eigentumsrecht an dem Originalwerk selbst übertragen. Soweit eine Nutzung des Werks der Einwilligung des Auftragnehmers bedarf, wird er diese nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Gegebenenfalls ist eine weitere Vergütung zu vereinbaren.


§ 2 Vergütung

1. Sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers auf Zahlung sind fällig bei Erbringung der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung und zahlbar ohne Abzug per Vorabüberweisung, Nachnahme oder bar bei Übergabe.


§ 3 Urheberrecht

1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, erwirbt der Auftraggeber ohne besondere Vereinbarung keine Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sondern nur das Eigentumsrecht am Original selbst.

2. Der Auftraggeber erkennt das Folgerecht gemäß § 26 UrhG und das Zugangsrecht gemäß § 25 UrhG an.

3. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber leihweise Unterlagen (Fotos, Begleittexte) zu den Werken, so ist damit keine Rechtseinräumung verbunden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor einer eventuellen Nutzung (Vervielfältigung u.ä.) mit dem Urheber dieser Unterlagen eine Vereinbarung zu treffen.


§ 4 Kauf

1. Das gelieferte bzw. überlassene Bild bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers.

2. Soweit der Verkauf durch eine vom Auftragnehmer bevollmächtigte Person erfolgt, sind diese Geschäftsbedingungen zum Vertragsinhalt zu machen, der Auftraggeber ist ausdrücklich auf den Vorbehalt der Rechte gemäß § 3 hinzuweisen und darüber zu informieren, dass ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten nicht möglich ist.

3. Für den Fall einer Weiterveräußerung des Werkes durch den Erwerber gilt Absatz 2 entsprechend.


§ 5 Namens-, Marken-, Urheber-, sonstige Schutzrechte, allgemeine Gesetze, Warenmuster.

1. Der Auftraggeber versichert, dass er vor Angebotsanforderungen und Vertragsabschluß eine eventuelle Verletzung der Rechte und Gesetze überprüft hat und keinerlei Verletzungen von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen vorliegt. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Markennamen, geschützten Warenzeichen, bei Produkt- und Personenabbildungen. Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten und Vorlagen wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen und vor Auftragserteilung überprüft wurden. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtungen diese Sachverhalte zu prüfen.

2. Für den Fall, dass der Auftragnehmer wegen der Verletzung von Rechten oder Gesetzen in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer schadlos zu halten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten und Schäden, aus einer derartigen Verletzung zu übernehmen. Das gleiche gilt, wenn vom Auftraggeber gewünschte Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD, der EU oder der USA verstoßen.

3. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich ermächtigt, Muster oder Abbildungen von in Auftrag gegebenen Arbeiten für seine Werbezwecke zu verwenden, zu verteilen und zu veröffentlichen.


§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für alle Leistungen ist Erfüllungsort Regensburg.

2. Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, Regensburg.


§ 7 Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften möglichst nahe kommt.

3. Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.


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Stand: Juni 2005